Aktuelles (Erbrecht)

  • Im Testament des Erblassers kann dem Erbrecht des Staates vom Erblasser als gültig gewählt werden, dem er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit angehört. Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, in Ihrem Testament eine Änderung vorzusehen, bei der ich Ihnen gern behilflich bin. Insoweit ist auch von Bedeutung, ob Sie den im deutschen Erbrecht geregelten Pflichtteilsanspruch umgehen wollen.
  • Außerdem haben Sie jetzt die Möglichkeit, bei Eintritt eines Todesfalles sich das europäische Nachlasszeugnis als Ersatz für den Erbschein erteilen zu lassen. Es wird in allen europäischen Mitgliedstaaten als Nachweis der Stellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer anerkannt. Er ist dort zu beantragen, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte und wo grundsätzlich das Erbrecht des dortigen Staats für ihn gilt. Eine Ausnahme bilden nur die Länder Dänemark, Großbritanien und Irland.