Aktuelles (Reisevertragsrecht)

  • Reisemängel aus Ihrem Reisevertrag sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub geltend zu machen.
  • Die Rückforderung der Reispreisminderung oder Entschädigung, die sich aus dem bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen der Höhe nach ergibt, z. B. in Höhe von 50 % des Reisepreises bei starken Baulärm im Bereich Ihrer Hotelanlage oder fehlender Nutzungsmöglichkeit der Poolanlage mit einem wesentlichen Teil des Hotels, setze ich gerne gegenüber dem Reiseveranstalter für Sie nach Vorlage des Reisevertrags und Rücksprache durch.