Aktuelles (Reisevertragsrecht)
- Reisemängel aus Ihrem Reisevertrag sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub geltend zu machen.
- Die
Rückforderung der Reispreisminderung oder Entschädigung, die sich aus
dem bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen der Höhe nach
ergibt, z. B. in Höhe von 50 % des Reisepreises bei starken Baulärm im
Bereich Ihrer Hotelanlage oder fehlender Nutzungsmöglichkeit der
Poolanlage mit einem wesentlichen Teil des Hotels, setze ich gerne
gegenüber dem Reiseveranstalter für Sie nach Vorlage des Reisevertrags
und Rücksprache durch.
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