Aktuelles (Scheidungsrecht)

  • Von mir wird für Sie nach Angabe Ihrer persönlichen Daten und Einreichung Ihrer Heiratsurkunde in meiner Kanzlei kurzfristig Ihr Scheidungsverfahren bei Gericht eingeleitet. Durch Beantragung und Bewilligung der Gewährung der Verfahrenskostenhilfe entstehen Ihnen keine weiteren Kosten für das Ehescheidungsverfahren.